Die Medien vermitteln das Schönheitsideal von einem strahlend weißen, perfekten Lächeln. Das kann dazu führen, dass Personen mit Zahnfehlstellungen oder Zahnfleischfehlbildungen ein Lächeln vermeiden. Neben der Ästhetik leiden die Betroffenen häufig unter der Fehlfunktion die damit einhergeht. Denn auch das Kauen, das Sprechen, das Zähneputzen und die Kiefergelenksfunktion können behindert werden. Hier setzt die Kieferorthopädie als Teilgebiet der ästhetischen Zahnmedizin an. Dabei können Methoden wie Lippenbandentfernungen, Zahnfleischkorrekturen, Aufbissschienen oder Zahnregulierungen die Zahn- und Zahnfleischfehlstellungen bis ins Erwachsenenalter korrigieren.
Vor der Behandlung wird eine umfangreiche, zahnärztliche Voruntersuchung von Zähnen und Zahnfleisch vorgenommen. Anschließend wird die notwendige Behandlung besprochen und ein Heil- und Kostenplan für die Krankenkasse erstellt. Dann beginnt die Behandlung. Wichtig für den Behandlungserfolg, ist das Einhalten von regelmäßigen Wund- und Kontrollterminen, die Umsetzung der gegebenen Ernährungsempfehlungen und die Durchführung einer gründlichen Mundhygiene.
Behandlung | Preise |
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Entfernung von überschüssigem Zahnfleisch | ab 350,00 € |
Begradigung von ungleichem Zahnfleisch | ab 400,00 € |
feste Zahnspange | 1.500,00 € - 15.000,00 € |
lose Zahnspange | ab 600,00 € |
weiche Aufbissschiene | 20,00 € - 50,00 € |
harte Aufbissschiene | 50,00 € - 500,00 € |
Adjustierte (angepasste) Aufbissschiene | bis zu 3.000,00 € |
Nicht (angepasste) adjustierte Aufbissschiene | bis zu 500,00 € |
Die Kosten der kieferorthopädischen Behandlungen hängen vom Ausmaß der Zahnfehlstellung oder Zahnfleischfehlbildung, dem verwendeten Material, der durchgeführten Diagnostik und der Behandlungsdauer ab.
Die Zuschüsse zu den kieferorthopädischen Behandlungen sind sehr unterschiedlich. So wird die Anfertigung einer Aufbissschiene von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Spezielle Diagnoseverfahren wie die elektrische Aufzeichnung der Kiefergelenksbahnen muss der Patient jedoch selbst bezahlen. Ebenso erhalten Patienten für die Zahnfleischkorrektur keinen Zuschuss. Eine medizinisch notwendige Lippenbandentfernung wird dagegen von der Krankenkasse übernommen. Die Zuschüsse zur Zahnregulierung hängen vom Behandlungsbeginn ab. Liegt der Behandlungsbeginn der Zahnregulierung vor dem 18. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten bei bestimmten medizinischen Voraussetzungen. Leichte Fehlstellungen (Stufe 1 oder 2) werden nicht von der Krankenkasse bezuschusst, schwere Fehlstellungen (Stufe 3) werden dagegen bezuschusst. Patienten ab dem 18. Lebensjahr müssen die Behandlungskosten allein tragen, mit Ausnahme von Patienten mit extremen Kieferfehlstellungen. Auch die Art der Zahnregulierung bestimmt die Höhe des Eigenanteils. Bei herausnehmbaren Zahnspangen sind meist keine Zusatzkosten zu erwarten. Feste Zahnspangen werden nur als Standardlösung mit einfachen Metallbrackets bezuschusst. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Zahnregulierung nur im Einzelfall. Daher sollten Sie bei kieferorthopädischen Maßnahmen vorab den Leistungsumfang der Versicherung prüfen.